UN 8/2023
Kinderverziehung
»Jedes Kind entscheidet selber, ob und mit wem es körperliche und sexuelle Spiele spielen will.«
So steht es im Brief einer Hannoveraner AWO-KiTa an die Eltern, die einen »Körpererkundungsraum« für die Kinder einrichten wollte. Und weiter:
»Kein Kind steckt einem anderen etwas in die Körperöffnungen (Po, Vulva, Mund, Nase, Ohr) oder leckt am Körper eines anderen Kindes.«
Mit solchen Regeln sollten sich Jungen und Mädchen in dem geplanten Fummelraum »streicheln und untersuchen« dürfen. Eltern protestierten erschüttert und empört, von fassungslosen Großeltern ganz zu schweigen. Erst dadurch erfuhren die Aufsichtsbehörden von diesem Vorhaben eines offenbar ideologisch verqueeren KiTa-Leiters und schritten ein.
Es mag ein Einzelfall für die frühkindliche Verunsicherung unserer Kinder durch »bunte« Pädagogen gewesen sein, vielleicht aber auch nur ein Beispiel für die meist heimliche (V-)Erziehung unserer Kinder zu Objekten einer zunehmend verqueeren »diversen Gesellschaft«.
Im Grundgesetz, Art. 6 steht: »Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern ...«
Pochen Sie auf dieses Recht, wenn man Ihre Kinder und Enkel »zeitgemäß« verziehen will. Das Beispiel zeigt: Widerstand lohnt sich!