UN 1/2024
Das Bürgergeld ist ein Migrantengeld
Selbst Medien, die frei von dem Verdacht sind, »populistisch« zu berichten, sprechen ganz offen vom »Bürgergeld« als »Migrantengeld«.
Ab Januar 2023 ersetzte das Bürgergeld das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld. Das Bürgergeld ist für alle deutschen Bürger gedacht, die keine Arbeit finden.
Nachdem der linksgrüne Traum vom bedingungslosen Grundeinkommen erst einmal geplatzt ist, wird versucht, durch die Hintertür wenigstens einen Teil der Bevölkerung, nämlich den nicht arbeitenden, zu alimentieren.
Es kursieren, je nach Interessenlage, die wildesten Zahlen über die Bürgergeldberechtigten durch die Medien.
Fakt ist: 5,5 Millionen Menschen sind in Deutschland Bürgergeldempfänger.
Das Bürgergeld soll eine Leistung sein, die nur diejenigen erhalten, die erwerbsfähig sind und ihren Lebensunterhalt nicht aus ihrem eigenen Einkommen decken können – eigentlich eine Grundvoraussetzung für eine Bürgergeld-Zahlung.
Dem ist allerdings nicht so!
Von den 5,5 Millionen Menschen, die diese Staatshilfe beziehen (Regelleistungsberechtigte), sind mitnichten alle erwerbsfähig, dann wären es laut Bundesagentur für Arbeit nur 3,9 Millionen Menschen (erwerbsfähige Leistungsberechtigte).
Stand März 2023 waren unter den insgesamt rund 3,9 Millionen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) etwa 2,4 Millionen Personen mit Migrationshintergrund. Das entspricht rund 62 Prozent.
Dass auch so viele Nicht-Erwerbsfähige das Bürgergeld bekommen, obwohl die Leistung laut Gesetz ausdrücklich daran geknüpft ist, liegt daran, dass auch »nicht erwerbsfähige Personen, die mit Bürgergeld-Berechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft zusammenleben«, diese Leistung erhalten.
So kommt eine vierköpfige Familie, bei der nur ein Elternteil erwerbsfähig ist, auf 2.000 Euro pro Monat, da der Rest der Familie in einer Bedarfsgemeinschaft mit dem Erwerbsfähigen lebt.
Auch wer krank und damit vorübergehend nicht erwerbsfähig ist, hat Anspruch auf Bürgergeld; zumindest dann, wenn die Behandlung nicht länger als sechs Monate dauert.
Wie aus der Statistik hervorgeht, die das Haus von SPD-Arbeitsminister Hubertus Heil veröffentlicht hat, erhielten demnach bis Juli 2023 genau 576.747 Familien Bürgergeld. 354.826 dieser Familien besaßen keine deutsche Staatsangehörigkeit.
Konkret bedeutet das, dass 61,5 Prozent aller bürgergeldberechtigten Familien Ausländer sind. Inwieweit die verbleibenden 48,5 Prozent einen »Migrationshintergrund« haben, geht aus der Statistik nicht hervor.
Zum besseren Verständnis: Wir reden bis hierhin von Erwerbsfähigen und von Familien.
Schauen wir uns die Gesamtzahl von 5,5 Millionen an, so waren, von dieser Zahl ausgehend, im Juli 2,9 Millionen Empfänger bundesdeutsche Staatsbürger, die restlichen knapp 2,6 Millionen nicht.
Das heißt: Etwa 48 Prozent der Bürgergeldbezieher haben keinen deutschen Pass.
Man muss kein Prophet sein, um zu ahnen, dass sich das Verhältnis noch weiter zu Ungunsten der deutschen Bezieher verändern wird.
Halten wir uns vor Augen, was die ganzen Wohltaten den Steuerzahler kosten:
44 Milliarden Euro reserviert der Bund alleine 2024 für Bürgergeld-Empfänger. Der Bürgergeld-Regelsatz erhöht sich dann von 502 auf 563 Euro pro Monat. In der Summe enthalten sind auch Kosten für »Job«-Vermittlung, Miete, Heizung usw.
In Zahlen ausgedrückt: Von den 44 Milliarden Euro eingeplantem Bürgergeld gehen etwa 21 Milliarden Euro an Ausländer – und das ist nur beim Bürgergeld.
Gerne wird den »Rechtspopulisten« vorgeworfen, aus taktischen Gründen alles in einen Topf zu werfen. Deshalb gliedern wir einmal sauber auf:
In der Zahl von 2,9 Millionen ausländischen Bürgergeldempfängern sind die »Asylsuchenden« nicht enthalten. Diese haben »erst« nach fünf Jahren Anspruch auf Bürgergeld – vorher erhalten sie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungs-Gesetz. Der Regelsatz liegt mit 410 Euro pro Monat (plus Kosten für Unterkunft und Heizung) unter dem Bürgergeld.
Und jetzt gut aufgemerkt: Für diese Gruppe stehen aus Bundesmitteln 28,6 Milliarden Euro zur Verfügung, von Ländern und Kommunen weitere 19,6 Milliarden – alles aus Steuergeldern!
So kommen die von uns schon vor Jahren »geschätzten« 50 Milliarden Euro für »Asylsuchende« jetzt auch offiziell bestätigt zusammen.
Diese Summe beinhaltet nicht die Kosten für alle nicht zu erfassenden infrastrukturellen Aufwendungen, Krankenkassendefizite, Justizmehrbelastungen, Kindergarten- und Schulkosten usw.
Möge uns kein verblendeter Wirrkopf vorwerfen, wir hätten kein Herz für die Armen in unserer Gesellschaft! Gerade weil wir als Patrioten die Schwachen, Alten und Hilfsbedürftigen auch in Zukunft unterstützen möchten, reagieren wir äußerst sensibel, wenn sich wer auch immer auf Kosten der schaffenden Bevölkerung einen »schönen Lenz« machen möchte.
Um die Wohltaten für alle Welt auch in Zukunft finanzieren zu können, trickst die Ampelregierung sowohl den Haushalt für 2023, als auch den für 2024, haarscharf an den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes vorbei.
Hütchenspieler sind gegen diese Politiker eine »ehrbare« Zunft.