UN 11/2024
Es muss demokratisch aussehen!
Über 30 Prozent Wählerzustimmung für die AfD in Mitteldeutschland und etwa 20 Prozent bundesweit – das setzt den selbsternannten Wächtern der Demokratie zu und sie sehen sich gezwungen, gegenzusteuern.
Das geht jedoch weder mit politischen Konzepten, da man keine hat, noch mit vernünftiger Politik, da man nicht kann und nicht will.
Zum »Gegensteuern« helfen nur die ganz schweren Geschütze!
Nachdem das mit Diffamierungen und Hetze nicht so recht funktioniert (»Rechtsradikale«, »Neo-Nazis«, »Abgehängte«, »Fehlgeleitete« usw.) soll nun ein Parteiverbot den lästigen politischen Gegner ausschalten.
Und so hat eine Handvoll wackerer Bundestagsabgeordneter einen Entwurf in den Deutschen Bundestag eingebracht, der die Parlamentarier auffordert, folgenden Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) einzureichen, um die Verfassungswidrigkeit der AfD festzustellen.
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag beantragt beim Bundesverfassungsgericht gemäß Artikel 21 Abs. 2, Abs. 3, Abs. 4 des Grundgesetzes i. V. m. § 13 Nummer 2, §§ 43 ff. des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes folgende Entscheidung:
1. gemäß Art. 21 Abs. 2 GG festzustellen, dass die Partei „Alternative für Deutschland“ verfassungswidrig ist,
2. das Vermögen der „Alternative für Deutschland“ nach § 46 Abs. 2 S. 3 BVerfGG zugunsten der Bundesrepublik Deutschland für gemeinnützige Zwecke einzuziehen,
hilfsweise, auch im Falle einer Entscheidung nach § 46 Abs. 2 BVerfGG, festzustellen, dass die „Alternative für Deutschland“ nach Art. 21 Abs. 3 GG von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen ist ...
Schwarz, rot und grün sind hier innig vereint in dem Bemühen, einen unbequemen politischen Gegner auszuschalten.
Bei den Unterzeichnern des Antrages handelt es sich um bewährte Antifaschisten, hier nur eine kleine Kostprobe:
Von der CDU: Marco Wanderwitz (verlor seinen Wahlkreis gegen einen AfD-Kandidaten) und Roderich Kiesewetter, der den Krieg nach Russland tragen will.
Von der SPD: Aydan Özoğuz (»Eine spezifische deutsche Kultur ist, jenseits der deutschen Sprache, schlicht nicht identifizierbar«), Ralph Stegner (auch »Pöbel-Ralle« genannt), Helge Lindh (bekannt durch seine skurrilen Bundestagsauftritte) und Hakan Demir (setzt sich für Einbürgerung, Sozialstaat, Bildung und Klimapolitik ein).
Bei den Grünen führt Irene Mihalic die Liste an. Sie ist »Fachfrau« für Rechtsextremismus, Reichsbürgerbewegung, Waffenrecht usw.; die Namen der übrigen Grünen und der Linken können wir uns schenken.
Das hat man sich schlau ausgedacht: Wenn schon die Verfassungstreue der AfD außer Zweifel steht, dann soll sie wenigstens finanziell ausgeblutet werden.
Nun gibt es aber noch eine »pikante« Kleinigkeit: Da der erste Verbotsantrag gegen die NPD wegen zu vieler V-Leute in deren Reihen scheiterte, will man den Fehler bei der AfD nicht wiederholen.
So werden die Bundesregierung und die Landesregierungen aufgefordert: »[...] durch ihre Verfassungsschutzbehörden unverzüglich auf die Herstellung der vom Bundesverfassungsgericht für Parteiverbotsverfahren formulierten Anforderung strikter Staatsfreiheit hinzuwirken [...]«.
Im Klartext: Mögliche V-Leute abzuschalten und verdeckte Ermittler abzuziehen.
Das wird alles noch sehr spannend und man kann nur hoffen, dass ein Gutteil der Wähler die Scharade erkennen und dementsprechend handeln.
Ob der Antrag im Bundestag überhaupt die erforderliche Mehrheit bekommt, ist mehr als fraglich, da das Urteil beim BVerfG ungewiss ist und ein Scheitern für die AfD der perfekte Persilschein wäre.
Da das Urteil vor der nächsten Bundestagswahl definitiv nicht gefällt wird, streiten sich nun die politischen Schlauberger, ob ein Verbotsantrag der AfD nützt oder schadet.