UN 4/2024
»Wes Brot ich ess ...«
Die rotgrünen Kulturbolschewisten wissen sehr wohl, an welchen Fäden sie ihre »Kulturschaffenden« zappeln lassen. Nur wer die richtigen politischen Aussagen absondert und dann noch ökologisch Männchen macht, darf an die Geldtröge.
Claudia Roth als Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) hat dazu endlich das Patentrezept für »erfolgreiche« Filme gefunden.
Bedingung für Filmförderung ist die Einhaltung der »Ökologischen Standards für deutsche Kino-, TV- und Online-/VoD-Produktionen« vom 24.1.2023. Darin finden sich einige Schmankerl rot-grünen Kulturverständnisses:
»Vor Beauftragung der Produktion bzw. vor dem Antrag bei der Filmförderung muss mit Hilfe des CO2-Rechners der MFG [Medien- und Filmgesellschaft] eine Erfassung der geplanten CO2-Emissionen durchgeführt werden.«
»Es muss entweder ein externer Green Consultant oder ein Mitarbeiter, der zum Green Consultant ausgebildet wurde, beschäftigt werden. [...] Sie begleiten die jeweiligen Produktionen von der Planung bis hin zur Abnahme. Ihre Beratung bezieht sich auf die Einhaltung der ökologischen Standards und insgesamt auf eine möglichst ressourcenschonende, CO2-arme Produktionsweise. Dabei binden sie das gesamte Team ein.«
»Die Bevorzugung von Produktions- oder Drehorten, die mit der Bahn/dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) erreichbar sind bzw. die über geeignete Unterbringungsmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe verfügen.«
»Bei jedem dritten [ab 2024] im Eigentum der Produktion befindlichen oder von dieser angemieteten/geleasten PKW (ohne Spielwagen) muss es sich um ein CO2-reduziertes Fahrzeug mit geringen Feinstaub- und Stickoxidemissionen handeln.«
»Mindestens an einem Tag pro Woche muss bei externem, separatem Catering das Essensangebot rein vegetarisch sein.«
»Einweggeschirr (Teller, Besteck, Becher etc.) und Einwegflaschen dürfen während der ganzen Produktion und Postproduktion nicht zur Verfügung gestellt werden.«
»Einwegbatterien dürfen während der ganzen Produktion sowohl am Set als auch in den Produktionsbüros und Studios nicht genutzt werden.«
»Falls Papier eingesetzt wird, muss Recycling-Papier mit einem Altfaseranteil von mindestens 90 % genutzt werden. Dies gilt für sämtliche Verbrauchsformen (Kopierpapier, Toilettenpapier, Küchenpapier, Umschläge, Papierhandtücher etc.)«
Der nächste »Oscar«-Gewinn ist damit so gut wie sicher!