UN 7/2025
Es waren einmal drei Somalier ...
Was wie der Anfang eines Märchens klingt, ist der Anfang einer Justizposse, in der – Überraschung! – eine Nichtregierungsorganisation eine tragende Rolle spielt.
Über Weißrussland und Litauen reisten drei Somalier nach Polen. Dort stellten sie aber keinen (!) Asylantrag.
An der deutschen Grenze wurden sie drei Mal zurückgewiesen, da sie versuchten, illegal nach Deutschland einzureisen.
Anfang Mai »reisten« sie zu Fuß nach Deutschland ein, wo sie wiederum keinen (!) Asylantrag stellten.
Am 9.5.2025 wurden die drei Somalier nach dem Verlassen eines Zuges am Bahnhof Frankfurt/Oder aufgegriffen.
Wohlgemerkt, sie hatten bereits mehrfach versucht, nach Deutschland einzureisen. Jedes Mal wurden sie von Bundespolizisten gestoppt und zurückgewiesen. Diesmal jedoch begehrten die drei Asyl, welches ihnen verweigert wurde.
Daraufhin klagten sie dann auf Einreise. Und – Überraschung! – ein dafür bekanntes Berliner Gericht gab ihnen Recht.
Um die »Dringlichkeit« des Asylantrages zu unterstreichen, war urplötzlich eine Somalierin erst 16 Jahre alt und unterliegt damit besonderen Schutzvorschriften.
Das Berliner Verwaltungsgericht hatte also in einem Eilverfahren die Zurückweisung Asylsuchender für rechtswidrig erklärt.
Nun fragt man sich allerdings, woher haben die drei Somalier ihr fundiertes juristisches Wissen?
Hier war eine NGO am Zuge, »ProAsyl«. Diese Organisation ist immer dann zur Stelle, wenn es gilt, gegen den Staat zu klagen.
So sagte ein Vertreter von »ProAsyl« schon in einem anderen Fall: »Ich stehe hier vor der Bundespolizeistelle in Frankfurt/Oder, da drin ist eine Person, die Opfer von Zurückweisung wird. Ich würde der Person anwaltliche Unterstützung anbieten. Wenn die Person klagen möchte, würden wir klagen.«
Auch hier muss man sich wieder fragen, ob es der Regierung gar nicht so unlieb ist, wenn NGOs vor Gerichten erfolgreich sind, um ihr Nichtstun gegenüber der Öffentlichkeit rechtfertigen zu können.
Dies gilt für die Asylpolitik genauso wie für die Klimapolitik!
»Wir würden ja gerne wollen – aber wir dürfen ja nicht und dies ist auch noch gerichtlich bestätigt«. Welch bequeme Ausrede, vor allem, weil es sich in den Verfahren meist um eine Einzelfallentscheidung handelt.
Und so spielen sich die »Eliten« die Bälle zu, der Bürger staunt und ist zum Teil noch so dumm zu applaudieren.