UN  - Unabhängige Nachrichten
  • Startseite
  • Kostenbeitrag/Spende
  • Wir über uns
  • UN-Archiv
MENÜ schließen MENÜ öffnen

Unabhängige Nachrichten

 


UN 9/2026

»Lupenreine« Demokraten


Als »lupenrein« werden Diamanten mit der höchsten Reinheitsstufe bezeichnet – sie lassen bei zehnfacher Vergrößerung keine Einschlüsse erkennen.

In Bezug auf Politik wird dieser Begriff seit Ende der 60er Jahre ironisch verwendet, um die Propaganda-Begriffe, vor allem der DDR-Führungsriege, zu entlarven.

Laut dem ehemaligen Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) war 2004 auch Wladimir Putin ein »lupenreiner Demokrat«.

Nicht vergessen darf man Angela Merkel, als sie im Februar 2020 aus dem fernen Südafrika verlangte, die Wahl des Ministerpräsidenten in Thüringen rückgängig zu machen – eine »lupenreine« demokratische Entscheidung.

Heutzutage sind die »lupenreinen Demokraten« schon einen Schritt weiter – sie lassen AfD-Kandidaten zur Bürgermeister- und Landratswahl erst überhaupt nicht zu.

So geschehen in Niedersachsen:

Die Genossin Innenministerin Daniela Behrens hatte den betreffenden Wahlausschüssen Material des Verfassungsschutzes zukommen lassen, aus dem hervorging, dass bei den AfD-Kandidaten Zweifel an ihrer Verfassungstreue bestehen könnte.

Das Prüfverfahren ist (Überraschung!) neu: Ende April beschloss der niedersächsische Landtag mit den Stimmen der rot-grünen Landesregierung eine Reform des Kommunalwahlrechts. Seither können die Wahlausschüsse bei »tatsächlichen Anhaltspunkten« die Kommunalaufsicht hinzuziehen, die dann den Verfassungsschutz um Auskunft bitten kann. Die Entscheidung über die Zulassung trifft letztlich der Wahlausschuss, als Begründung reicht allein der Hinweis, Mitglied einer laut Verfassungsschutz »gesichert rechtsextremistischen« Partei zu sein.

Wie man sieht: Alles »lupenrein«!

Aber es muss auch rechtsstaatlich zugehen – sprich: Gerichte segnen im Nachhinein die Entscheidungen der »lupenreinen Demokraten« ab. Falls ein Gericht die Entscheidung doch kassieren sollte, wird das wohl erst nach der Wahl geschehen.

So hat bereits der AfD-Politiker Joachim Paul, der im August 2025 nicht als Oberbürgermeisterkandidat im rheinland-pfälzischen Ludwigshafen antreten durfte, vor der Wahl vergeblich Gerichte angerufen, um im Eilverfahren entscheiden zu lassen.

Aber es kommt noch heftiger!

Als die nicht zugelassenen AfD-Kandidaten Akteneinsicht forderten, wurde ihnen mitgeteilt, die Akten seien gelöscht worden.

Das niedersächsische Innenministerium verweigert die Auskunft darüber, auf welcher Grundlage es bei vielen der auf Verfassungstreue überprüften AfD-Kandidaten den Ausschluss von den Kommunalwahlen empfohlen hat.

Als Grund dafür gibt das von der Sozialdemokratin Daniela Behrens geführte Ministerium an, alle Daten zu den umstrittenen Prüfverfahren den gesetzlichen Vorschriften gemäß gelöscht zu haben.

So bleibt unklar, bei wie vielen Kandidaten das Innenministerium die Verfassungstreue hat überprüfen lassen und einen Ausschluss angestrebt hat.

Kritische Zeitgenossen könnten jetzt auf die Idee kommen, dass die rot/grün geführte Landesregierung vom Untergang der DDR gelernt hat und weiß, wie hektisch es bei der Aktenvernichtung zugehen kann, wenn die Bürger rufen: »Wir sind das Volk!«

»Unsere Demokratie« wird von den »lupenreinen Demokraten« so lange geschützt, bis der Bürger in der Diktatur aufwacht.

 




aktuelle UN-Ausgabe:

aktuelle UN-Ausgabe


folge uns auf:

pinterest.com/UNNachrichten


die UN bestellen:

die UN bestellen

Hier können Sie völlig unverbindlich die UN bestellen, einzelne Ausgaben nachbestellen oder Probeexemplare anfordern.


Werbemittelladen:

zum UN-Werbemittelladen


Kontakt:

Freundeskreis UN e.V.
Postfach 400 215
D-44736 Bochum

Tel. +49 208 6201 3781 (14 - 18 Uhr)
Fax: +49 208 6201 7517
e-mail: info@un-nachrichten.de


Datenschutz & Impressum