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UN 9/2026

Vater Staat: Frisches Geld muss her


Am 6.7.2026 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2027 beschlossen und damit die Erhöhung von Tabak-, Alkohol- und Schaumweinsteuer* sowie die Einführung einer Zuckersteuer ab 2027 auf zuckerhaltige Getränke. Letztere war im Frühjahr noch als Abgabe gedacht, mit den Einnahmen sollten die gesetzlichen Krankenkassen entlastet werden.

Aber daraus wird nichts. Mit den finanziellen Problemen der gesetzlichen Krankenversicherung haben die verantwortenden Politiker nichts zu tun, schließlich sind sie als Staats-»Diener« privatversichert. Also wurde die eigentliche Zucker-Abgabe flugs zur Zucker-Steuer deklariert, die dann als nicht zweckgebundene Einnahme den Bundeshaushalt aufbessern soll. Der Leser ahnt bereits, wohin das Geld verschwinden wird.

Aus dem Munde des sozialdemokratischen Finanzministers Lars Klingbeil klingt das so: »Das ist auch richtig, um unsere Kinder zu schützen ...«.

Ja, genau wie die Tabak- und Alkoholsteuer, möchte man hinzufügen.

Dass diese Steuer auch für Getränke mit (meist künstlichen) Zuckerersatzstoffen gelten soll, hat Klingbeil zwar (vorerst) abgestritten, das würde aber die geplanten Einnahmen zwischen 650 Millionen (lt. Regierung) und vier Milliarden Euro (lt. Branchenverbänden) stark reduzieren.

Kleiner Tip für den Finanzminister: Diese Steuer auch auf Wasser anwenden, durch unsere Leitungen fließt bekanntlich Süß-Wasser.

 

* Die Schaumweinsteuer, 1902 zur Finanzierung der kaiserlichen Marine eingeführt, existiert, im Gegensatz zu den Schiffen des Kaisers, bis heute.

 




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